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Mit zwei Urteilen zu Urheberrechtsfragen hat der Bundesgerichtshof heute die Pressefreiheit gestärkt, etwa zur Rechtmäßigkeit, die sogenannten „Afghanistan-Papiere“ zu veröffentlichen. Die Entscheidung zum Sampling-Streit „Metall auf Metall“ verwies der BGH zurück an die vorherige Instanz.