Sie ist Dreh- und Angelpunkt für die Frage, ob eine geistige Leistung als Werk gilt und damit urheberrechtlichen Schutz genießt: die Schöpfungshöhe. Es ranken sich Mythen um sie, ihre Bestimmung ist nicht trivial und hängt vom Einzelfall ab. Doch es gibt klare Kriterien und Beispiele zur Orientierung. Die „Schöpfungshöhe“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff , also nicht im Gesetz selbst definiert.